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Rechtliche und steuerrechtliche Aspekte
beim Fondskauf.

Je nach Kundendomizil und Art des Fonds treten unterschiedliche rechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen in Kraft.
Fonds schweizerischen Rechts
Kunden mit Domizil Schweiz
bezahlen 35% Verrechnungssteuer
  • Mit separaten Coupons ausgeschüttete Kapitalgewinne sind verrechnungssteuerfrei.
  • Der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung festgelegte Steuerwert unterliegt der Vermögenssteuer.
  • Der Fonds kann rückforderbare ausländische Quellensteuern an Anleger mit Domizil Schweiz weitervergüten.
Kunden mit Domizil Ausland
  • Erträge von Schweizer Fonds, die zu mindestens 80% aus ausländischen Quellen stammen, sind verrechnungssteuerfrei, sofern die Anteile bei der Bank Coop oder einer anderen Bank im Depot liegen und eine Bankenerklärung (Affidavit) vorliegt.
  • Ertragsausschüttungen von Schweizer Fonds, die zu mehr als 20 % aus der Schweiz stammen, unterliegen dem Verrechnungssteuerabzug. Mit separatem Coupons ausgeschüttete Kapitalgewinne sind verrechnungssteuerfrei.
  • Die Steuerbarkeit im Ausland richtet sich nach der im Domizilland des Kunden gültigen Steuergesetzgebung.
Fonds luxemburgischen Rechts
Kunden mit Domizil Schweiz
  • Die Ausschüttungen erfolgen ohne Abzug einer Quellensteuer.
  • Der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung festgelegte Steuerwert unterliegt der Vermögenssteuer.
  • Die ausgeschütteten oder thesaurierten Erträge der Fonds sind einkommenssteuerplichtig. Kapitalgewinne sind nicht einkommenssteuerpflichtig.
Kunden mit Domizil Ausland
  • Die Ausschüttungen erfolgen ohne Abzug einer Quellensteuer.
  • Die Steuerbarkeit im Ausland richtet sich nach der im Domizilland des Kunden gültigen Steuergesetzgebung.

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