Je nach Kundendomizil und Art des Fonds treten unterschiedliche rechtliche
und steuerrechtliche Bestimmungen in Kraft.
Kunden mit Domizil Schweiz
bezahlen
35% Verrechnungssteuer
- Mit separaten Coupons ausgeschüttete Kapitalgewinne sind verrechnungssteuerfrei.
- Der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung festgelegte Steuerwert unterliegt der Vermögenssteuer.
- Der Fonds kann rückforderbare ausländische Quellensteuern an Anleger mit Domizil Schweiz weitervergüten.
Kunden
mit Domizil Ausland
- Erträge von Schweizer Fonds, die zu mindestens 80% aus ausländischen Quellen stammen, sind verrechnungssteuerfrei, sofern die Anteile bei der Bank Coop oder einer anderen Bank im Depot liegen und eine Bankenerklärung (Affidavit) vorliegt.
- Ertragsausschüttungen von Schweizer Fonds, die zu mehr als 20 % aus der Schweiz stammen, unterliegen dem Verrechnungssteuerabzug. Mit separatem Coupons ausgeschüttete Kapitalgewinne sind verrechnungssteuerfrei.
- Die Steuerbarkeit im Ausland richtet sich nach der im Domizilland des Kunden gültigen Steuergesetzgebung.
Fonds
luxemburgischen Rechts
Kunden mit Domizil Schweiz
- Die Ausschüttungen erfolgen ohne Abzug einer Quellensteuer.
- Der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung festgelegte Steuerwert unterliegt der Vermögenssteuer.
- Die ausgeschütteten oder thesaurierten Erträge der Fonds sind einkommenssteuerplichtig. Kapitalgewinne sind nicht einkommenssteuerpflichtig.
Kunden
mit Domizil Ausland
- Die Ausschüttungen erfolgen ohne Abzug einer Quellensteuer.
- Die Steuerbarkeit im Ausland richtet sich nach der im Domizilland des Kunden gültigen Steuergesetzgebung.



