Mit Steuervorteilen und Vorzugszins
Auf dem Freizügigkeitskonto 2. Säule der Bank Coop werden Ihre 2. Säule-Guthaben
gemäss BVG deponiert. Die Erträge auf Ihrem Freizügigkeitskonto sind steuerfrei.
Ihre
Vorteile auf einen Blick
- Optimieren der Steuerbelastung.
- Zinserträge sind einkommens-, vermögens- und verrechnungssteuerfrei.
- Vorzugszins.
- Bessere Rendite des Kapitals möglich dank Wertpapiersparen.
- Auszahlung des angesparten Vermögens (unter bestimmten Bedigungen).
Konditionen
und Zinssatz auf einen Blick
| Eignung | Arbeitnehmer, ab dem vollendeten 25. Altersjahr bis zur Erreichung des Rentenalters |
|---|---|
| Zinssatz | Übersicht Zinssätze |
| Verrechnungssteuer | Keine Verrechnungssteuer |
| Kontoeröffnung | kostenlos |
| Kontoführung | kostenlos |
| Kontosaldierung | kostenlos Bestehen keine weiteren Geschäftsbeziehungen zur Bank Coop, wird eine Saldierungsgebühr von CHF 20.- erhoben. |
| Rückzugsmöglichkeiten | gemäss den gesetzlichen Bestimmungen |
| Kontoabschluss | kostenlos - jährlich per 31.12. |
| Kontoauszüge | kostenlos - jährlich per 31.12. |
| Porti | kostenlos |
| Bemerkungen | Möglichkeit zur Optimierung der Rendite mit Wertschriftensparen Swisscanto |
Dienstleistungen
| Bankkarte | nicht verfügbar |
|---|---|
| Maestro-Karte | nicht verfügbar |
| MasterCard / Visa | nicht verfügbar |
| Einzahlungsscheine | nicht verfügbar |
| Zahlungsaufträge | nicht verfügbar |
| Daueraufträge | nicht verfügbar |
| E-Banking | nicht verfügbar |
So
funktionierts
Ihr Freizügigkeitsgeld wird traditionell verzinst.
Eigene, zusätzliche Einzahlungen sind nicht möglich.
Die Erträge auf Ihrem
Freizügigkeitskonto
sind einkommens-, vermögens- und verrechnungssteuerfrei. Erst bei der Auszahlung fällt eine reduzierte
Steuer an, die sich von Kanton zu Kanton unterscheidet.
Im Erlebensfall
wird Ihnen das angesparte Kapital samt Zins und Zinseszins ausbezahlt. Das Konto kann 5 Jahre vor Erreichen
des AHV-Alters aufgelöst werden. Auflösung im Rahmen der Wohneigentumsförderung CHF 200.- (zzgl. MWST).
Die Begünstigten (nach BVG) erhalten im Todesfall vor dem Rücktrittsalter das bis zu diesem Zeitpunkt
angesparte Guthaben samt Zins und Zinseszins ausbezahlt.





