Regeln Sie Ihren Nachlass frühzeitig
Sie möchten Ihre Nachfolge regeln, wissen jedoch nicht genau
wie Sie dies tun sollen?
Das Testament ist die gängigste Form,
über den Nachlass zu verfügen. Hierbei gibt es verschiedene Arten, das eigenhändige Testament und das
öffentliche Testament.
Je nach persönlicher Situation
ist auch ein Ehe-
und Erbvertrag eine gute Variante, seinen letzten Willen verbindlich festzuhalten. Darin können die
Begünstigungen im Rahmen des Gesetzes abgeändert und den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden.
Oft wird der Wille geäussert, den überlebenden Ehepartner besser zu stellen, was damit möglich ist.
Der Ehe- und Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden.
Unsere
Spezialisten beraten Sie gerne in folgenden Bereichen und erarbeiten für Sie massgeschneiderte, individuelle
Lösungen:
- Beratung in güter- und erbrechtlichen Angelegenheiten (Testamente), Ehe- und Erbverträge, Konkubinatsverträge.
Für
weiterführende Informationen bitten wir Sie, sich an Ihren Kundenberater zu wenden oder uns
direkt zu kontaktieren.




