Informationen zu Börsengeschäften mit Bank Coop E-Banking.
1. Börsenaufträge
1.1 Risiken von Börsengeschäften
Via Bank Coop E-Banking erteilte Börsenaufträge leitet die Bank Coop lediglich zur Ausführung weiter. Es findet weder eine Beratung, noch eine gemäss Ihren persönlichen Verhältnissen oder mit Ihnen vereinbarten Anlagezielen ausgerichtete Empfehlung statt.
Effektengeschäfte sind mit unterschiedlichen Risiken verbunden. So weisen z. B. Warrants gegenüber Aktien oder Obligationen ein komplexeres Risikoprofil auf. Es ist deshalb wichtig, dass Sie vor jeder Transaktion die Merkmale und Risiken des beabsichtigten Effektengeschäfts genau kennen und sich ein Bild über die finanziellen Tragbarkeiten der Verlustrisiken gemacht haben. Details entnehmen Sie bitte unserer Broschüre „Besondere Risiken im Effektenhandel". Mit der Benützung von Bank Coop E-Banking erklären Sie, mit dem Börsengeschäft vertraut zu sein und die damit zusammenhängenden Risiken zu kennen.
Sie sind sich bewusst, dass sich Bank Coop E-Banking nicht für das Spekulieren mit Aktien und Derivaten innerhalb eines Tages und zum Ausnutzen kurzfristiger Kursschwankungen ("daytrading") eignet. Sie akzeptieren, dass gekaufte Effekten via Bank Coop E-Banking systembedingt unter Umständen nicht wieder am gleichen Tag verkauft werden können.
Voraussetzung für die erfolgreiche Ausführung von Börsenaufträgen ist u. a., dass bei Kaufaufträgen die notwendigen Guthaben auf dem zu belastenden Konto und bei Verkaufsaufträgen die Valoren im Wertschriftendepot frei verfügbar sind.
Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden (insbesondere Kursverluste) aus nicht fristgerecht ausgeführten Aufträgen. Die Bank haftet auch nicht für Verluste, die durch die Eingabe eines falschen Nominalwerts von Titel, durch die Eingabe falscher Valoren oder durch die Verwechslung von Kauf und Verkauf entstehen.
1.2 Handelbare Titelarten
Via Bank Coop E-Banking können kotierte Aktien (gehandelt an der SWX, Virt-x oder an einer ausländischen Börse), kotierte Warrants (Optionen) und kotierte Obligationen gehandelt werden.
Eurex-Optionen, Eurex-Futures, nicht kotierte Obligationen, nicht kotierte Aktien und nicht kotierte Warrants (Optionen) können nicht gehandelt werden.
1.3 Börsenplatz
Der Börsenplatz ist pro Titel vorgegeben und kann nicht gewählt werden, auch wenn der Titel an mehreren Börsenplätzen gehandelt wird. Der Handel findet grundsätzlich über den Hauptvolumenbörsenplatz statt. Dieser wird über die Anzeige der Handelswährung angezeigt (Beispiel: Handelswährung USD, New York Stock Exchange). Soll ein Titel an einem anderen Börsenplatz gekauft/verkauft werden, muss der Auftrag ausserhalb von Bank Coop E-Banking aufgegeben werden.
1.4 Handelszeiten
Die Verarbeitung der Börsenaufträge erfolgt weder direkt noch rund um die Uhr, sondern in Berücksichtigung sowohl der Börsenhandelstage und der Handelszeiten an den entsprechenden Börsen, als auch der Servicezeiten der Bank Coop.
Zur Zeit werden die via Bank Coop E-Banking erteilten Börsenaufträge an Bankwerktagen von 09.00 - 17.20 Uhr im Rahmen der üblichen Bankusanzen bearbeitet. Börsenaufträge, welche via Bank Coop E-Banking ausserhalb dieser Zeiten erteilt werden, werden am nächsten Bankwerktag bearbeitet. Die Bank übernimmt keine Haftung für Kursabweichungen bei verspäteter Ausführung.
1.5 Gültige Auftragsarten
Zur Zeit können Sie Börsenaufträge, mit Ausnahme solcher zur Zeichnung von Anlagefonds, bestens oder limitiert aufgeben. Für alle weiteren Auftragsarten wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater/Ihre Kundenberaterin. Wir empfehlen Ihnen eine Limitierung Ihres Wertschriftenauftrages. Sie schützen sich damit vor dem Kursrisiko, welches bei volatilen Titeln entstehen kann.
Börsenaufträge zur Zeichnung von Anlagefonds können nicht limitiert werden. Das Gültigkeitsdatum muss mindestens 30 Tage in der Zukunft liegen. Es kann bis zu zehn Bankwerktage dauern, bis die Position im Depot ersichtlich ist. Löschaufträge können nicht erfasst werden.
1.6 Ausführung
Börsenaufträge an SWX und Virt-x werden während den Handelszeiten in Realtime (direkt) abgewickelt. Börsenaufträge an alle übrigen ausländischen Börsenplätze sowie zur Zeichnung von Anlagefonds werden während den Geschäftsöffnungszeiten der Bank Coop manuell in das Börsensystem eingegeben, was zu Zeitverzögerungen führen kann. Weitere Verzögerungen können auch bei Systemstörungen entstehen oder wenn eine manuelle Nachbehandlung des Auftrages notwendig ist.
1.7 Pendente Aufträge
Der Status der Börsenaufträge kann im Menupunkt "Auftragsbuch" realtime für SWX- und Virt-x-Geschäfte abgefragt werden. Bei den übrigen Börsenplätzen wird nicht immer der aktuelle Stand der erteilten und noch nicht ausgeführten Börsenaufträge angezeigt. Dies trifft auch für Zeichnungen von Anlagefonds zu.
1.8 Schlusseinheiten
SWX- und Virt-x-Aufträge, die nicht einer Schlusseinheit entsprechen, werden bestens ausgeführt. An allen übrigen ausländischen Börsenplätzen gelten andere Schlusseinheiten. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Kundenberater/Ihre Kundenberaterin gerne zur Verfügung.
1.9 Aktualisierung Depotbestand und Kontosaldo
In Bank Coop E-Banking sind Veränderungen des Depotbestandes und des Kontosaldos zeitverzögert ersichtlich.
1.10 Mutation/Löschen von Aufträgen
SWX und Virt-x: Die Mutation eines eingegebenen Börsenauftrages ist nur möglich, wenn dieser zuerst gelöscht und anschliessend neu eingegeben wird. Zum Zeitpunkt der Löschung kann keine Angabe gemacht werden, ob die Löschung des betreffenden Auftrages durchgeführt werden konnte. Dies ersehen Sie aus dem Auftragsstatus im Menupunkt "Auftragsbuch". Bei Status "Löschung beauftragt" ist vom Handelspartner/Handelssystem noch keine Bestätigung vorhanden. Bei Status "gelöscht" ist vom Handelspartner/Handelssystem die Bestätigung vorhanden, dass der betreffende Auftrag definitiv gelöscht worden ist.
Auslandbörsen: Einmal in Bank Coop E-Banking eingegebene Börsenaufträge können via Bank Coop E-Banking weder widerrufen noch abgeändert werden. Sollten Sie einen in Bank Coop E-Banking erteilten und noch nicht ausgeführten Börsenauftrag widerrufen oder abändern wollen, müssen Sie dies telefonisch bei Ihrem Kundenberater/Ihrer Kundenberaterin tun.
1.11 Gültigkeit der Aufträge
Sie anerkennen vorbehaltlos alle auf Ihren in der Teilnahmeerklärung sowie in bereits bestehenden Bank Coop E-Banking-Verträgen genannten Konti/Depots verbuchten Transaktionen, welche mittels Bank Coop E-Banking in Verbindung mit Ihren Identifikationsmerkmalen oder denjenigen Ihrer Bevollmächtigten, aber ohne schriftlichen Auftrag, getätigt worden sind. Desgleichen gelten sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen, welche die Bank auf diesem Weg erreichen, als von Ihnen bzw. von Ihren Bevollmächtigten verfasst und autorisiert.
1.12 Konditionen Börsenhandel
Auf über E-Banking getätigte Aufträge gewähren wir einen Rabatt von 34% auf die jeweils gültige Courtage.
1.13 Börseninformationen
Mit dem integrierten Börseninformationssystem können Sie jederzeit den Verlauf der Börse verfolgen. Die Möglichkeit zur Erstellung eines virtuellen Portfolios erleichtert Ihnen den Überblick über Ihre gewünschten Titel. Ihnen stehen zudem individuelle Beobachtungslisten, Indizes der wichtigen Börsen, Währungsinformationen und vieles mehr zur Verfügung.
2.1 Wertschriftenaufträge aus den USA
Information betreffend Einschränkungen bei Geschäftsbeziehungen zu Depot-Kunden mit Domizil USA aufgrund von US-Wertschriftengesetzen (SEC-Regelungen)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Wir freuen uns, dass Sie bei der Bank Coop ein Depot führen. Es ist uns ein Anliegen, dass wir die vorgegebenen Regularien immer einhalten, zu Ihrem und auch zu unserem Nutzen. Aus diesem Grunde machen wir Sie auf eine wichtige Einschränkung aufmerksam, falls Sie Ihren Wohnsitz in den USA haben und der Bank Coop von dort aus Aufträge für Wertschriftenkäufe oder -verkäufe erteilen möchten.
Die Anwendbarkeit von US-Wertschriftengesetzen basiert auf der Verwendung von sog. US-Jurisdictional Means durch den Emittenten (resp. den Vertreiber) beim Kauf oder Verkauf von Wertschriften. Unter US-Jurisdictional Means sind Instrumente zu verstehen, deren Benutzung eine Unterstellung unter die US-Gerichtsbarkeit bewirken können. Dies betrifft z. B. die Verwendung von Interstate Commerce, worunter Post, Telefax, Telefon, E-Mail und Internet fallen.
Banken, die beabsichtigen, Beratungs- und Verkaufsaktivitäten unter Inanspruchnahme von US Jurisdictional Means anzubieten, müssen sich bei der SEC als Investment Adviser und/oder als Broker-Dealer registrieren lassen. Die Bank Coop ist nicht als Investment Adviser oder Broker-Dealer bei der SEC registriert und strebt eine Registrierung aus verschiedenen Gründen auch nicht an. Aus diesem Grund darf die Bank Coop keine Aktivitäten tätigen, die als Anlageberatung oder als die Herbeiführung von Wertschriftenkäufen oder -verkäufen in den USA qualifiziert werden könnten. Daraus folgt, dass von der Bank Coop grundsätzlich keine Kauf- und Verkaufsaufträge für Wertschriften von Kunden mit Domizil USA entgegengenommen werden, wenn diese aus den USA ausgelöst werden.
Diese strenge Regelung findet keine Anwendung für Kunden mit Domizil USA, die der Bank Coop ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt haben, da in diesen Fällen die Bank als Käuferin/Käufer der Wertschriften zu betrachten ist. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss eines Vermögensverwaltungsmandates mit der Bank Coop.
Wir decken mit dieser Regelung ausschliesslich die Problematik um die US-Wertschriftengesetze ab. Allfällige weitergehende erb-, steuer- oder allgemeinrechtliche Probleme sind darin nicht berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich den Beizug eines spezialisierten Anwalts.
1.1 Risiken von Börsengeschäften
Via Bank Coop E-Banking erteilte Börsenaufträge leitet die Bank Coop lediglich zur Ausführung weiter. Es findet weder eine Beratung, noch eine gemäss Ihren persönlichen Verhältnissen oder mit Ihnen vereinbarten Anlagezielen ausgerichtete Empfehlung statt.
Effektengeschäfte sind mit unterschiedlichen Risiken verbunden. So weisen z. B. Warrants gegenüber Aktien oder Obligationen ein komplexeres Risikoprofil auf. Es ist deshalb wichtig, dass Sie vor jeder Transaktion die Merkmale und Risiken des beabsichtigten Effektengeschäfts genau kennen und sich ein Bild über die finanziellen Tragbarkeiten der Verlustrisiken gemacht haben. Details entnehmen Sie bitte unserer Broschüre „Besondere Risiken im Effektenhandel". Mit der Benützung von Bank Coop E-Banking erklären Sie, mit dem Börsengeschäft vertraut zu sein und die damit zusammenhängenden Risiken zu kennen.
Sie sind sich bewusst, dass sich Bank Coop E-Banking nicht für das Spekulieren mit Aktien und Derivaten innerhalb eines Tages und zum Ausnutzen kurzfristiger Kursschwankungen ("daytrading") eignet. Sie akzeptieren, dass gekaufte Effekten via Bank Coop E-Banking systembedingt unter Umständen nicht wieder am gleichen Tag verkauft werden können.
Voraussetzung für die erfolgreiche Ausführung von Börsenaufträgen ist u. a., dass bei Kaufaufträgen die notwendigen Guthaben auf dem zu belastenden Konto und bei Verkaufsaufträgen die Valoren im Wertschriftendepot frei verfügbar sind.
Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden (insbesondere Kursverluste) aus nicht fristgerecht ausgeführten Aufträgen. Die Bank haftet auch nicht für Verluste, die durch die Eingabe eines falschen Nominalwerts von Titel, durch die Eingabe falscher Valoren oder durch die Verwechslung von Kauf und Verkauf entstehen.
1.2 Handelbare Titelarten
Via Bank Coop E-Banking können kotierte Aktien (gehandelt an der SWX, Virt-x oder an einer ausländischen Börse), kotierte Warrants (Optionen) und kotierte Obligationen gehandelt werden.
Eurex-Optionen, Eurex-Futures, nicht kotierte Obligationen, nicht kotierte Aktien und nicht kotierte Warrants (Optionen) können nicht gehandelt werden.
1.3 Börsenplatz
Der Börsenplatz ist pro Titel vorgegeben und kann nicht gewählt werden, auch wenn der Titel an mehreren Börsenplätzen gehandelt wird. Der Handel findet grundsätzlich über den Hauptvolumenbörsenplatz statt. Dieser wird über die Anzeige der Handelswährung angezeigt (Beispiel: Handelswährung USD, New York Stock Exchange). Soll ein Titel an einem anderen Börsenplatz gekauft/verkauft werden, muss der Auftrag ausserhalb von Bank Coop E-Banking aufgegeben werden.
1.4 Handelszeiten
Die Verarbeitung der Börsenaufträge erfolgt weder direkt noch rund um die Uhr, sondern in Berücksichtigung sowohl der Börsenhandelstage und der Handelszeiten an den entsprechenden Börsen, als auch der Servicezeiten der Bank Coop.
Zur Zeit werden die via Bank Coop E-Banking erteilten Börsenaufträge an Bankwerktagen von 09.00 - 17.20 Uhr im Rahmen der üblichen Bankusanzen bearbeitet. Börsenaufträge, welche via Bank Coop E-Banking ausserhalb dieser Zeiten erteilt werden, werden am nächsten Bankwerktag bearbeitet. Die Bank übernimmt keine Haftung für Kursabweichungen bei verspäteter Ausführung.
1.5 Gültige Auftragsarten
Zur Zeit können Sie Börsenaufträge, mit Ausnahme solcher zur Zeichnung von Anlagefonds, bestens oder limitiert aufgeben. Für alle weiteren Auftragsarten wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater/Ihre Kundenberaterin. Wir empfehlen Ihnen eine Limitierung Ihres Wertschriftenauftrages. Sie schützen sich damit vor dem Kursrisiko, welches bei volatilen Titeln entstehen kann.
Börsenaufträge zur Zeichnung von Anlagefonds können nicht limitiert werden. Das Gültigkeitsdatum muss mindestens 30 Tage in der Zukunft liegen. Es kann bis zu zehn Bankwerktage dauern, bis die Position im Depot ersichtlich ist. Löschaufträge können nicht erfasst werden.
1.6 Ausführung
Börsenaufträge an SWX und Virt-x werden während den Handelszeiten in Realtime (direkt) abgewickelt. Börsenaufträge an alle übrigen ausländischen Börsenplätze sowie zur Zeichnung von Anlagefonds werden während den Geschäftsöffnungszeiten der Bank Coop manuell in das Börsensystem eingegeben, was zu Zeitverzögerungen führen kann. Weitere Verzögerungen können auch bei Systemstörungen entstehen oder wenn eine manuelle Nachbehandlung des Auftrages notwendig ist.
1.7 Pendente Aufträge
Der Status der Börsenaufträge kann im Menupunkt "Auftragsbuch" realtime für SWX- und Virt-x-Geschäfte abgefragt werden. Bei den übrigen Börsenplätzen wird nicht immer der aktuelle Stand der erteilten und noch nicht ausgeführten Börsenaufträge angezeigt. Dies trifft auch für Zeichnungen von Anlagefonds zu.
1.8 Schlusseinheiten
SWX- und Virt-x-Aufträge, die nicht einer Schlusseinheit entsprechen, werden bestens ausgeführt. An allen übrigen ausländischen Börsenplätzen gelten andere Schlusseinheiten. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Kundenberater/Ihre Kundenberaterin gerne zur Verfügung.
1.9 Aktualisierung Depotbestand und Kontosaldo
In Bank Coop E-Banking sind Veränderungen des Depotbestandes und des Kontosaldos zeitverzögert ersichtlich.
1.10 Mutation/Löschen von Aufträgen
SWX und Virt-x: Die Mutation eines eingegebenen Börsenauftrages ist nur möglich, wenn dieser zuerst gelöscht und anschliessend neu eingegeben wird. Zum Zeitpunkt der Löschung kann keine Angabe gemacht werden, ob die Löschung des betreffenden Auftrages durchgeführt werden konnte. Dies ersehen Sie aus dem Auftragsstatus im Menupunkt "Auftragsbuch". Bei Status "Löschung beauftragt" ist vom Handelspartner/Handelssystem noch keine Bestätigung vorhanden. Bei Status "gelöscht" ist vom Handelspartner/Handelssystem die Bestätigung vorhanden, dass der betreffende Auftrag definitiv gelöscht worden ist.
Auslandbörsen: Einmal in Bank Coop E-Banking eingegebene Börsenaufträge können via Bank Coop E-Banking weder widerrufen noch abgeändert werden. Sollten Sie einen in Bank Coop E-Banking erteilten und noch nicht ausgeführten Börsenauftrag widerrufen oder abändern wollen, müssen Sie dies telefonisch bei Ihrem Kundenberater/Ihrer Kundenberaterin tun.
1.11 Gültigkeit der Aufträge
Sie anerkennen vorbehaltlos alle auf Ihren in der Teilnahmeerklärung sowie in bereits bestehenden Bank Coop E-Banking-Verträgen genannten Konti/Depots verbuchten Transaktionen, welche mittels Bank Coop E-Banking in Verbindung mit Ihren Identifikationsmerkmalen oder denjenigen Ihrer Bevollmächtigten, aber ohne schriftlichen Auftrag, getätigt worden sind. Desgleichen gelten sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen, welche die Bank auf diesem Weg erreichen, als von Ihnen bzw. von Ihren Bevollmächtigten verfasst und autorisiert.
1.12 Konditionen Börsenhandel
Auf über E-Banking getätigte Aufträge gewähren wir einen Rabatt von 34% auf die jeweils gültige Courtage.
1.13 Börseninformationen
Mit dem integrierten Börseninformationssystem können Sie jederzeit den Verlauf der Börse verfolgen. Die Möglichkeit zur Erstellung eines virtuellen Portfolios erleichtert Ihnen den Überblick über Ihre gewünschten Titel. Ihnen stehen zudem individuelle Beobachtungslisten, Indizes der wichtigen Börsen, Währungsinformationen und vieles mehr zur Verfügung.
2.1 Wertschriftenaufträge aus den USA
Information betreffend Einschränkungen bei Geschäftsbeziehungen zu Depot-Kunden mit Domizil USA aufgrund von US-Wertschriftengesetzen (SEC-Regelungen)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Wir freuen uns, dass Sie bei der Bank Coop ein Depot führen. Es ist uns ein Anliegen, dass wir die vorgegebenen Regularien immer einhalten, zu Ihrem und auch zu unserem Nutzen. Aus diesem Grunde machen wir Sie auf eine wichtige Einschränkung aufmerksam, falls Sie Ihren Wohnsitz in den USA haben und der Bank Coop von dort aus Aufträge für Wertschriftenkäufe oder -verkäufe erteilen möchten.
Die Anwendbarkeit von US-Wertschriftengesetzen basiert auf der Verwendung von sog. US-Jurisdictional Means durch den Emittenten (resp. den Vertreiber) beim Kauf oder Verkauf von Wertschriften. Unter US-Jurisdictional Means sind Instrumente zu verstehen, deren Benutzung eine Unterstellung unter die US-Gerichtsbarkeit bewirken können. Dies betrifft z. B. die Verwendung von Interstate Commerce, worunter Post, Telefax, Telefon, E-Mail und Internet fallen.
Banken, die beabsichtigen, Beratungs- und Verkaufsaktivitäten unter Inanspruchnahme von US Jurisdictional Means anzubieten, müssen sich bei der SEC als Investment Adviser und/oder als Broker-Dealer registrieren lassen. Die Bank Coop ist nicht als Investment Adviser oder Broker-Dealer bei der SEC registriert und strebt eine Registrierung aus verschiedenen Gründen auch nicht an. Aus diesem Grund darf die Bank Coop keine Aktivitäten tätigen, die als Anlageberatung oder als die Herbeiführung von Wertschriftenkäufen oder -verkäufen in den USA qualifiziert werden könnten. Daraus folgt, dass von der Bank Coop grundsätzlich keine Kauf- und Verkaufsaufträge für Wertschriften von Kunden mit Domizil USA entgegengenommen werden, wenn diese aus den USA ausgelöst werden.
Diese strenge Regelung findet keine Anwendung für Kunden mit Domizil USA, die der Bank Coop ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt haben, da in diesen Fällen die Bank als Käuferin/Käufer der Wertschriften zu betrachten ist. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss eines Vermögensverwaltungsmandates mit der Bank Coop.
Wir decken mit dieser Regelung ausschliesslich die Problematik um die US-Wertschriftengesetze ab. Allfällige weitergehende erb-, steuer- oder allgemeinrechtliche Probleme sind darin nicht berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich den Beizug eines spezialisierten Anwalts.



