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Freizügigkeitskonto 2. Säule

Mit Steuervorteilen und Vorzugszins

Auf dem Freizügigkeitskonto 2. Säule der Bank Coop werden Ihre 2. Säule-Guthaben gemäss BVG deponiert. Die Erträge auf Ihrem Freizügigkeitskonto sind steuerfrei.
Ihre Vorteile auf einen Blick
  • Optimieren der Steuerbelastung.
  • Zinserträge sind einkommens-, vermögens- und verrechnungssteuerfrei.
  • Vorzugszins.
  • Bessere Rendite des Kapitals möglich dank Wertpapiersparen.
  • Auszahlung des angesparten Vermögens (unter bestimmten Bedigungen).
Bestellen          Rückruf-Service
Konditionen und Zinssatz auf einen Blick
Informationen zum Produkt / Dienstleistung
EignungArbeitnehmer, ab dem vollendeten 25. Altersjahr bis zur Erreichung des Rentenalters
ZinssatzÜbersicht Zinssätze
VerrechnungssteuerKeine Verrechnungssteuer
Kontoeröffnungkostenlos
Kontoführungkostenlos
Kontosaldierungkostenlos

Bestehen keine weiteren Geschäftsbeziehungen zur Bank Coop, wird eine Saldierungsgebühr von CHF 20.- erhoben.
Rückzugsmöglichkeitengemäss den gesetzlichen Bestimmungen
Kontoabschlusskostenlos - jährlich per 31.12.
Kontoauszügekostenlos - jährlich per 31.12.
Portikostenlos
BemerkungenMöglichkeit zur Optimierung der Rendite mit Wertschriftensparen Swisscanto
Dienstleistungen
Informationen zum Produkt / Dienstleistung
Bankkartenicht verfügbar
Maestro-Kartenicht verfügbar
MasterCard / Visanicht verfügbar
Einzahlungsscheinenicht verfügbar
Zahlungsaufträgenicht verfügbar
Daueraufträgenicht verfügbar
E-Bankingnicht verfügbar
So funktionierts
Ihr Freizügigkeitsgeld wird traditionell verzinst. Eigene, zusätzliche Einzahlungen sind nicht möglich.
Die Erträge auf Ihrem Freizügigkeitskonto sind einkommens-, vermögens- und verrechnungssteuerfrei. Erst bei der Auszahlung fällt eine reduzierte Steuer an, die sich von Kanton zu Kanton unterscheidet.
Im Erlebensfall wird Ihnen das angesparte Kapital samt Zins und Zinseszins ausbezahlt. Das Konto kann 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters aufgelöst werden. Auflösung im Rahmen der Wohneigentumsförderung CHF 200.- (zzgl. MWST). Die Begünstigten (nach BVG) erhalten im Todesfall vor dem Rücktrittsalter das bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Guthaben samt Zins und Zinseszins ausbezahlt.
Optimieren Sie Ihre Vorsorge mit Wertschriftensparen
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Freizügigkeitsstifung
2. Säule (PDF, 2 Seiten, neues Fenster)

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