Jeder Gutschein berechtigt zur Gutschrift eines Betrages von CHF 100.– auf einem Vorsorgekonto 3 der Bank Coop. Teileinlösungen und Barauszahlungen sind nicht möglich. Pro Vorsorgenehmer und Steuerjahr können maximal 650000 Punkte eingelöst werden. Eine Gutschrift ist jedoch nur so weit möglich, wenn der jährlich steuerlich abzugsberechtigte Betrag im Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins noch nicht ausgeschöpft ist, andernfalls der Gutschein an den Vorsorgenehmer zurückgeht. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins ist in jedem Fall zu beachten.
Die Bank Coop behält sich vor, Gutscheine, auf denen die erforderlichen Daten zur Gutschrift auf einem Vorsorgekonto fehlen, unvollständig, falsch oder unleserlich sind, an den Besteller der Prämie zu retournieren, unabhängig davon, wer den Gutschein eingereicht hat.
Der Inhaber des Gutscheins ist damit einverstanden, dass einzig der Vorsorgekontoinhaber über die erfolgte Gutschrift anhand von Kontoauszügen orientiert wird.
Für diesen Gutschein gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
Stand: Oktober 2009, Änderungen vorbehalten

