Ihr Konto für Neugründungen oder Kapitalerhöhungen
Nutzen Sie unser Aktien- und Kapitaleinzahlungskonto für Kapitaleinzahlungen bei
Neugründungen oder Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften oder Kommanditaktiengesellschaften. Bei
diesem Konto handelt es sich um ein Sperrkonto, auf welchem die eingezahlten Kapitaleinlagen zur ausschliesslichen
Verfügung der Gesellschaft hinterlegt werden müssen. Wir geben den Betrag frei, sobald die Eintragung
im Handelsregister erfolgt ist. Dieses Vorgehen gilt auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Ihre
Vorteile auf einen Blick
- Einfache Handhabung bei Kapitaleinzahlungen oder Neugründungen
- Nach Abschluss der Neugründung oder Kapitalerhöhung wird das Konto saldiert und die restlichen Einlagen können auf das Geschäftskonto übertragen werden





